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Allgemeine Hinweise zu Schweizer Vorschriften auf dem Wasser

Stand Juni 2011:

Seit einigen Monaten verlangen die Schweizer Behörden, dass Besucher aus Italien, welche per Boot in den Schweizer Teil des Lago Maggiores einreisen, Registriernummern am Bootsrumpf vorweisen müssen.

Sofern Sie also keine Kennung am Boot haben, was eigentlich nur in Italien angemeldete Boote unter 10m Länge sind, sollten Sie sich ein Kennzeichen besorgen.  Diese "Kennzeichen" erhalten Sie von den entsprechenden italienische Registrierungsbehörden auf Antrag zugeteilt.

Aufkunft dazu bekommen Sie in Ihrer Werft oder Ihrem Servicebetrieb. Sollten Sie als Gast vorhaben in dem Schweizer Teil des Lago Maggiore zu übernachten oder sich mehr als 1 Tag dort aufzuhalten, sind Sie verpflichtet, sich bei den zuständigen Ordnungsbehörden anzumelden. Infos dazu gibt Ihnen gerne das " Ente Touristico ".
Sehr gute Informationen zu den Vorschriften auf dem Lago Maggiore finden Sie auch beim ADAC in einer Sonderbroschüre oder
im Internet.

Die Benutzung von Waverunnern / Wasserbikes unterliegt restriktiven Regeln, die jede Commune am See individuell angibt.

In der Schweiz sind diese Fahrzeuge generell verboten. In Italien erlaubt unter Auflagen. So ist es verboten den Lombarischen Teil des Sees zwischen Calde und Ispra zu befahren. Dazu sollten Sie sich ebenfalls direkt vor Ort erkundigen.

 

 

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